Ist Kratom Legal? Rechtliches findest du hier


Kratom ist in Deutschland und Österreich nicht im Betäubungsmittelgesetz aufgeführt und somit legal.

 

Das Oberlandesgericht Köln stellt in seinem Beschluss vom 11.09.2015 (Az. 1 RVs 131, 136/15) klar, dass Kratom nicht dem Arzneimittelgesetz (AMG) unterliegt. 1)

 

Bis 2015 war davon auszugehen, dass Kratom unter das Arzneimittelgesetz (AMG) fällt. Der Verkauf von Kratom darf also nur unter bestimmten Rahmenbedingen stattfinden. Dies ist der Grund, warum Händler darauf hinweisen, dass es nicht für den menschlichen Konsum gedacht ist.

Es ist also eine reine gesetzliche Absicherung. Wenn Kratom für den menschlichen Konsum gedacht sein, sollten besondere Auslegungen des BtMG und des AMG beachtet werden.

 

Wenn du Probleme mit dem Zoll vermeiden möchtest, bestelle dein Kratom stets bei EU Händlern. Auch wenn du Angebote und Preise findest, die dort weitaus attraktiver sind, rate ich dir von diesen Bestellungen ab.

 

Hier findest du einen Kratom-Händler, bei welchem ich mein Kratom beziehe. www.mrkratom.de


Nachweisbarkeit von Kratom

Die enthaltenen Wirkstoffe Alkaloide im Kratom, sind mit keinem verfügbaren immunologischen Drogenscreeningtest nachweisbar. Es kann nachgewiesen werden, wenn gezielt danach gesucht wird. Wenige Labore in Deutschland sind dazu fähig und die es entstehen vergleichsweise sehr hohe Kosten.


Kratom und das deutsche Betäubungsmittelgesetz

Im Jahre 2010 wurde die Aufnahme von Kratom in das deutsche Betäubungsmittelgesetz durch den Sachverständigen-Ausschusses des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte geprüft. Die Beschlussfassung zu der Pflanze „Mitragyna speciosa“ (Kratom) wurde vertagt (Quelle: BfArM). Kratom wurde somit nicht in das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen. Kratom stand auch im Jahr 2015 nicht auf der Tagesordnung des Sachverständigenausschusses (BfArM) am 4. Mai 2015. 2)

 

 

Quelle: kratomratgeber.de